25 Juni Nachweis der Kosten durch Belege
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BFH* Steuerurteil VI B 5/04, NV vom 16.09.2004
„Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines betrieblichen PKW nur dann von der 1 v.H.-Regelung ( § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ) abgewichen werden, „wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden” und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.“
* Bundesfinanzhof