Das Reiseziel ist mit Hausnummer anzugeben

BFH* Steuerurteil VI R 33/10 vom 01.03.2012

„[…] ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch [muss] insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen […]. Dem ist nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden.“

* Bundesfinanzhof



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