Abweichende Kilometerangaben

FG Steuerurteil 12 K 4479/07 E vom 07.11.2008

„Dass bei mehreren Stichproben die Kilometerangaben teilweise erheblich von den Ergebnissen eines Routenplaners abweichen sollen, ist hier ebenfalls unerheblich. […] Es kommt hinzu, dass die von den Klägern gegen die uneingeschränkte Übernahme von Daten aus einem Routenplaner erhobenen Bedenken durchaus greifen […]. Deshalb ist es angebracht, die von den Klägern beschriebenen Probleme unterschiedlichen Verkehrsaufkommens und der von Baustellen mit einem Zuschlag von 20 % auf die von einem Routenplaner empfohlene längste Strecke zu erfassen – und innerhalb des Verkehrs in einer Großstadt könnte sich ein noch höherer Zuschlag anbieten“.



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