1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz

BFH* Steuerurteil VI R 17/12 vom 13.06.2013

„Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu berechnen.“

* Bundesfinanzhof



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