Versteuern müssen Sie nur Ihren geldwerten Vorteil, welcher durch die Privatnutzung entsteht. Als Faustregel gilt: Je weniger private Kilometer Sie fahren, desto höher ist die Ersparnis. Mit unserem Fahrzeugkostenrechner können Sie sich Ihren Steuervorteil ganz einfach ausrechnen. Alternativ können Sie natürlich auch Ihren SteuerberaterWas macht ein Steuerberater? Wenn es um Finanzwirtschaft geht, ist der Steuerberater Experte. Er ist der Partner bei Steuerproblemen, die für viele Berufstätige jedes Jahr als unlösbar erscheinen. Neben einer More fragen.
Hier geht es zum Fahrzeugkostenrechner.
Ja. Die Manipulation von Fahrtdatensätzen ist ausgeschlossen und ihre Verarbeitung durch unser elektronisches Fahrtenbuch komplett transparent. Jede Fahrt, die Sie unternehmen, wird automatisch und lückenlos als unveränderbarer Datensatz verschlüsselt in unserem Rechenzentrum hinterlegt. Einträge können im Nachhinein nicht mehr gelöscht oder deren Reihenfolge geändert werden. Nehmen Sie eine Änderung bzw. Anpassung im Nachhinein vor (z. B. Fahrtkategorie, Fahrtgrund, Ansprechpartner) wird dies mit einem Zeitstempel vermerkt und ist im PDF-Export einsehbar – dieser ist unveränderbar. Wir unterscheiden zudem zwischen Bearbeitung und Änderung. Unter Bearbeitung verstehen wir die erste Bearbeitung nach der Fahrt – also Ergänzungen die Sie vornehmen. Bei der Änderung handelt es sich um eine Änderung nach dieser ersten Bearbeitung. Wenn Sie bspw. den Ansprechpartner oder Anlass noch einmal ändern möchten. Beides versehen wir mit einem Zeitstempel. Die aktuelle Gesetzeslage rund um die Besteuerung von beruflich genutzten Fahrzeugen ist in unserem elektronischen Fahrtenbuch berücksichtigt. Zukünftige Gesetzesänderungen werden eingearbeitet, damit Ihr Fahrtenbuch stets auf dem aktuellen Stand ist und Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass es auf Grund systemseitiger Komponenten vom Finanzamt verworfen werden kann.
Das ist leider nicht möglich. Grundsätzlich behalten Finanzämter es sich vor, die Anerkennung von Fahrtenbüchern auf Einzelfallentscheidungen beruhen zu lassen. Es spielt nicht nur die systemseitige Komponente eines elektronischen Fahrtenbuchs eine Rolle. Auch das Nutzungsverhalten des Einreichenden wird bewertet. Daher können wir keine Haftung für die Anerkennung Ihres Fahrtenbuchs übernehmen. Wir können Ihnen aber versichern, dass Sie mit dem TrackBase Fahrtenbuch grundsätzlich auf der sicheren Seite sind: Es erfüllt alle Anforderungen der Finanzbehörden an ein elektronisches Fahrtenbuch.
Ja! Wir haben unser elektronisches Fahrtenbuch gemeinsam mit Steuerberatern entwickelt und den Gesetzesvorgaben des EStG wie auch den von den Finanzbehörden veröffentlichten Anforderungen zur Führung des Fahrtenbuchs angepasst. Somit werden alle Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllt und der Anerkennung durch das Finanzamt steht bei korrekter Bedienung und wahrheitsgemäßen Führung des elektronischen Fahrtenbuchs nichts im Wege.
Erfahren Sie mehr zu den Anforderungen des Finanzamtes.