Zulassungsbescheinigung

Was ist eine Zulassungsbescheinigung?

Eine Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland und Österreich eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Sie teilt sich in zwei Bereiche: Den Fahrzeugschein (Teil 1) und den Fahrzeugbrief (Teil 2).

Die Zulassungsbescheinigung erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Pkw bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde. Im Fahrzeugschein genannt sind der Halter, das Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer sowie alle technischen Daten des Pkw. Der Fahrer muss ihn immer im Original mitführen.

Der Fahrzeugbrief ist der Eigentumsnachweis des Fahrzeugs. Solange er nicht finanziert wird, sollte er sicher zuhause aufbewahrt werden. Ansonsten verbleibt das Dokument beim Geldinstitut.

Übrigens: Fahrzeuge, die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, haben noch den alten Zulassungsschein sowie -brief. Bei einer Ummeldung aufgrund eines Halterwechsels oder eines Umzuges werden dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.