Verwarnungsgeld

Was ist Verwarnungsgeld?

Bei geringfügigen Verfehlungen im Straßenverkehr ist laut §56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ein Verwarngeld vorgesehen. Das liegt zwischen 5 und 55 Euro und wird in der Regel durch einen Verwarnungszettel (Knöllchen) an Ort und Stelle gekennzeichnet. Die Regelsätze des Verwarngeldes sind in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt.

Wird das Verwarnungsgeld vollständig und innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, gilt das Verfahren als beendet. Ein bezahltes Bußgeld kann außerdem nicht zu einem erneuten Vorwurf führen. Bezahlen Sie das Verwarnungsgeld für Ihre Ordnungswidrigkeit allerdings zu spät oder gar nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.