Verbandskasten

Was ist ein Verbandskasten?

Der Verbandskasten gehört genau wie das Warndreieck und die Warnweste in jedes Fahrzeug. Anders als diese beiden Dinge müssen Sie beim Verbandskasten aber einiges beachten.

Jedes Fahrzeug hat laut StvZO, § 35h mindestens einen Verbandskasten mitzuführen. Er ist in Deutschland vorgeschrieben, um effektiv Erste Hilfe leisten zu können. Dafür muss er der Norm DIN 13164 entsprechen. Dieser Inhalt ist vorgeschrieben:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR 40 cm x 60 cm
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • Neu 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • Neu 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • Neu 1 Verbandpäckchen K (Kinder)

Wichtig zu bedenken ist, dass Verbandskästen nur eine geringe Haltbarkeit haben. Das Haltbarkeitsdatum bezieht sich zwar auf das Verbandsmaterial und die Kompressen, aber auch Einmalhandschuhe können porös werden und die Klebekraft von Pflastern mit der Zeit nachlassen. Wer deshalb mit einem abgelaufenen Verbandkasten unterwegs ist und erwischt wird, muss 5 Euro zahlen. Auch der TÜV stellt einen nicht mehr haltbaren Verbandskasten als Mangel fest.

Achten Sie unbedingt schon beim Kauf auf das Haltbarkeitsdatum des Kastens. Die nur begrenzt verwendbaren Bestandteile sollten noch mindestens vier Jahre haltbar sein. Abgelaufene Ware müssen Sie allerdings nicht wegschmeißen. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen zum Beispiel freuen sich über Spenden.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.