Unfallverhütungsvorschrift

Was sind Unfallverhütungsvorschriften?

Unter Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden rechtsverbindliche Vorschiften verstanden, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dienen. Sie werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen und schreiben Regeln und Pflichten für Arbeitgeber und Versicherte vor.

Das Ziel der Unfallverhütungsvorschriften ist die Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Gefahren sowie die Gesundheitsvorbeugung am Arbeitsplatz. Die Regeln und Pflichten sind mit dem Arbeitsschutzgesetz verknüpft und sollen bei der Umsetzung des Schutzes helfen. Im Regelwerk der UVV finden sich 84 Regeln, worunter zum Beispiel die Organisation der Ersten Hilfe oder auch die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes fallen.

Unfallverhütungsvorschriften im Fuhrpark

Der Dienstwagen stellt einen Teil des Arbeitsplatzes dar. Speziell auf Firmenwagen oder Flottenfahrzeuge zutreffende Vorschriften gibt es deshalb auch. Dazu zählen die Erstunterweisung der Fahrer in die UVV, eine jährliche Fahrerunterweisung, die tägliche UVV Prüfung am Fahrzeug durch den Fahrer und der jährliche Check des Fahrzeuges durch einen Sachkundigen.

Bei einer Vernachlässigung der Unfallverhütungsvorschrift oder einer Missachtung tritt die gesetzliche Unfallversicherung im schlimmsten Fall von der Versicherung zurück. Im Falle eines Schadens oder Unfalls drohen dem Fuhrparkverantwortlichen Bußgelder bis zu 10.000 €. Unter schweren Umständen kann sogar eine Freiheitsstrafe folgen.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.