Leasing

Was ist Leasing?

Unter dem Begriff Leasing wird zunächst einmal die Gebrauchsüberlassung eines Gutes verstanden. Eine klare Definition gibt es aufgrund der verschiedenen Formen nicht. Den meisten Menschen ist das Leasing aber auch unter dem geläufigen Begriff Finanzierungshilfe bekannt. Es handelt sich allerdings nicht um einen Kauf, sondern um eine Leihgabe, die an verschiedene Bedingungen geknüpft ist.

Dieser Artikel befasst sich mit dem Fall des Autoleasings. Leasinggeber und Leasingnehmer schließen einen Mietvertrag ab. Über die gesamte Leasingzeit bleibt der Leasinggeber der Eigentümer des Gutes. Der Leasingnehmer ist in dieser Zeit der Besitzer.  Ähnlich wie bei einer Finanzierung zahlt der Leasingnehmer dem Eigentümer vertraglich festgelegte Raten als Gegenleistung zur Gebrauchsüberlassung. Oft sind auch Leistungen wie Wartung, oder Reparatur in diesen Beträgen eingeschlossen.

Wie so oft gibt es auch beim Leasing nicht nur eine Möglichkeit. Es gibt durchaus verschiedene Arten, die aus der Ausgestaltung der Leasingverträge hervorgehen.  Die zwei wichtigsten Unterscheidungen sind das Finanzierungsleasing und das operative Leasing.

Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing trägt der Leasingnehmer das Risiko der Investition selbst und kann das Fahrzeug als Gegenstand des Leasingvertrages seinem wirtschaftlichen Eigentum zurechnen. Der Leasinggeber übernimmt das Kreditrisiko und hat kein Interesse daran, das Wirtschaftsgut zu übernehmen.

Es handelt sich beim Finanzierungsleasing um einen klassischen Leasingvertrag, bei dem der Leasingnehmer monatlich Raten zahlt. Da die Rückgabe des Fahrzeuges am Ende der Laufzeit aber nicht geplant ist, fallen Posten zum Erhalt eines gewissen Fahrzeugwertes weg (Wartungsverträge, maximale Kilometerleistungen).

Während der festgesetzten Grundmietzeit, kann der Leasingvertrag nicht gekündigt werden. Meist beläuft sich die Nutzungsdauer auf einen Zeitraum zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Beträgt diese etwa 6 Jahre, kann der Vertrag zwischen 29 und 65 Monaten andauern.

Auch wenn er nicht als Halter des Fahrzeuges geführt wird, gilt der Leasingnehmer als Eigentümer des Fahrzeuges und muss, ebenso wie bei einem klassischen Bankkredit, seinen Pflichten bzgl. der Haltung, Wartung und Versicherung des Fahrzeuges nachkommen. Die Leasingraten können, anders als beim Bankkredit, steuerlich geltend gemacht werden

Operate Leasing

Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing ist das operative Leasing einer Miete sehr ähnlich. Die Ratenzahlung erfolgt im Zuge einer Gebrauchsüberlassung, die den Leasingnehmer dazu berechtigt, das Fahrzeug zu nutzen. Diese Art des Leasings zielt aber auf eine kurzfristige Miete ab, weshalb die Grundmietzeit zwischen nur einem und 28 Monaten liegen kann.

Der Leasinggeber trägt das volle Investitionsrisiko, die Bilanzierung, das Restwertrisiko sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten. Auch hier kann der Leasingnehmer die zu zahlenden Raten steuerlich absetzen, indem er sie als Aufwand bzw. Betriebsausgaben deklariert.

Weitere Formen des Leasings sind das Kilometerleasing, das Restwertleasing oder das Full-Service-Leasing.



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