29 Apr Investitionsabzugsbetrag
Was versteht man unter einem Investitionsabzugsbetrag?
Planen Unternehmen oder Betriebe eine neue Anschaffung, so kann diese Investition bereits vorher als Investitionsabzugsbetrag von der Steuer abgezogen werden. Etwa dann, wenn sie Betriebsvermögen für die Anschaffung bereithalten wollen. Diese Investition muss allerdings innerhalb von drei Jahren erfolgen, damit die gesparte Steuerlast nicht samt Zinsen zurückgezahlt werden muss.
Der Sinn hinter dem Investitionsabzugsbetrag ist folgender: Sie sparen vorausschauend Betriebsvermögen, um Anschaffungen in der Zukunft zu tätigen. Die kommende Anschaffung mindert den derzeitigen Gewinn und führt zu einem geringeren zu versteuernden Betrag. Die Voraussetzung für den Investitionsbetrag ist, dass der jährliche Gewinn 100.000 Euro nicht übersteigt und das Betriebsvermögen höchstens 235.000 Euro beträgt.
Ein Investitionsabzugsbetrag Beispiel ist die Anschaffung eines Firmenwagens, der fast ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt wird. Weil bei der 1-%- Regelung von einem privaten Nutzen zwischen 20 und 25% ausgegangen wird, fällt diese Versteuerungsmethode im Hinblick auf den Investitionsabzugsbetrag weg. Der Anteil der privaten Nutzung ist hier zu hoch. Damit bleibt nur das Fahrtenbuch, um den minimalen privaten Nutzen des Fahrzeuges nachzuweisen. Aber Achtung: Wurde das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, wird trotzdem die 1-%-Methode angewendet. Da der Investitionsabzugsbetrag und diese Regelung allerdings nicht zusammenpassen, bekommen Sie diesen wieder aberkannt und müssen Ihn auch hier mitsamt Zinsen zurückzahlen.
Also: Wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag, zum Beispiel die Anschaffung eines Firmenwagens, von der Steuer absetzen wollen, muss die Fahrtenbuchmethode angewendet werden. Damit Sie auf der sicheren Seite sind und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen können, geht’s hier zum TrackBase Fahrtenbuch.