Gesetzliche Unfallversicherung

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein wichtiger Zweig der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Sie hat den Zweck, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Die Grundlage dafür stellt das Sozialgesetzbuch (SGB VII) dar.

Die Berechnungsgrundlage der Beiträge der Gesetzlichen Unfallversicherung ist für jeden Versicherten gleichermaßen geregelt. Sie setzt sich zusammen aus dem Finanzbedarf, auch bekannt als Umlagesoll, dem Arbeitsentgelt und der Gefahrklasse des Versicherten. Weil sich Letztere innerhalb einer Branche und in den einzelnen Unternehmen unterscheiden, können Unfallversicherungen in verschiedenen Betrieben derselben Branche unterschiedlich ausfallen.

Gesetzliche Unfallversicherung und Ihre Leistungen

In der Regel übernimmt die GUV alle medizinischen und berufsfördernden Leistungen zur Wiedereingliederung des Angestellten. Die medizinische Behandlung wird als Sachleistung angesehen. Der behandelnde Arzt sendet den Befund also direkt an die Genossenschaft. Das geschieht in Hinblick auf die Regelung des UV-GOÄ 2001 (Fassung 01.07.2007), die einen festgelegten Wert für die einzelnen Leistungspositionen vorsieht.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.