Firmenwagen

Was ist ein Firmenwagen?

Als Firmenwagen werden in der Regel solche Fahrzeuge verstanden, die der Nutzer vorwiegend, zumindest aber zu 50% betrieblich nutzt.  Egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Angestellter: Das Fahren eines Dienstwagens vereinfacht die Mobilität und ist für viele nicht aus dem Berufsalltag wegzudenken.

Die Bereitstellung eines Firmenwagens liegt im Ermessen des Arbeitgebers, der darüber entscheiden kann, ob er dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt oder nicht. Genauso liegt das Bestimmungsrecht über den Gebrauch des Wagens beim Arbeitgeber. Die private Nutzung oder die Überlassung an Dritte kann er vertraglich ausschließen.

Dienstwagen ohne private Nutzung

Legt der Arbeitgeber fest, dass der Dienstwagen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken und nicht privat genutzt werden darf, muss er sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten des Fahrzeuges selbst tragen und den Firmenwagen versteuern. Diese Kosten kann er aber von der Steuer absetzen. Der Arbeitnehmer kommt damit nicht in den Genuss eines geldwerten Vorteils durch den Firmenwagen. Außerdem hat der Arbeitgeber das Recht, das Fahrzeug jederzeit vom Arbeitnehmer zurückzufordern. Dieser Pflicht muss der Arbeitnehmer nachkommen, ansonsten macht er sich aufgrund der sogenannten verbotenen Eigenmacht schadensersatzpflichtig.

Dienstwagen mit privater Nutzung

Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die private Nutzung des Wagens, entstehen ihm dadurch steuerrechtliche Probleme. Dem Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil, den er versteuern muss. Entweder mit der 1% Regelung oder mit einem Fahrtenbuch. Die Versteuerung mit der 1% Regelung macht aber nur für diejenigen Sinn, die mehr als 10% privat mit dem Dienstwagen unterwegs sind. Da nur der private Anteil vom Firmenwagen versteuert werden muss, lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuches für diejenigen, die weniger als 10% ihrer Fahrten zu privaten Zwecken tätigen. Unser Firmenwagenrechner hilft Ihnen dabei, Ihre Vorteile auszurechnen.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.