29 Apr Firmenwagen
Was ist ein Firmenwagen?
Als Firmenwagen werden in der Regel solche Fahrzeuge verstanden, die der Nutzer vorwiegend, zumindest aber zu 50% betrieblich nutzt. Egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Angestellter: Das Fahren eines Dienstwagens vereinfacht die Mobilität und ist für viele nicht aus dem Berufsalltag wegzudenken.
Die Bereitstellung eines Firmenwagens liegt im Ermessen des Arbeitgebers, der darüber entscheiden kann, ob er dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt oder nicht. Genauso liegt das Bestimmungsrecht über den Gebrauch des Wagens beim Arbeitgeber. Die private Nutzung oder die Überlassung an Dritte kann er vertraglich ausschließen.
Dienstwagen ohne private Nutzung
Legt der Arbeitgeber fest, dass der Dienstwagen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken und nicht privat genutzt werden darf, muss er sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten des Fahrzeuges selbst tragen und den Firmenwagen versteuern. Diese Kosten kann er aber von der Steuer absetzen. Der Arbeitnehmer kommt damit nicht in den Genuss eines geldwerten Vorteils durch den Firmenwagen. Außerdem hat der Arbeitgeber das Recht, das Fahrzeug jederzeit vom Arbeitnehmer zurückzufordern. Dieser Pflicht muss der Arbeitnehmer nachkommen, ansonsten macht er sich aufgrund der sogenannten verbotenen Eigenmacht schadensersatzpflichtig.
Dienstwagen mit privater Nutzung
Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die private Nutzung des Wagens, entstehen ihm dadurch steuerrechtliche Probleme. Dem Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter VorteilWas ist ein geldwerter Vorteil? Nicht jede Form der Vergütung wird in Geld ausgezahlt. Der geldwerte Vorteil bezeichnet zum Beispiel eine Vergütung, die über den einfachen Lohn hinausgeht. Darunter fallen More, den er versteuern muss. Entweder mit der 1% RegelungWas ist die 1-%-Regelung? Die Ein-Prozent-Regelung stellt eine Versteuerungsmethode für Dienstwagen dar. Weil die private Nutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil klassifiziert ist, muss dieser versteuert werden. Bei der 1-%-Regelung More oder mit einem Fahrtenbuch. Die Versteuerung mit der 1% Regelung macht aber nur für diejenigen Sinn, die mehr als 10% privat mit dem Dienstwagen unterwegs sind. Da nur der private Anteil vom Firmenwagen versteuert werden muss, lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuches für diejenigen, die weniger als 10% ihrer Fahrten zu privaten Zwecken tätigen. Unser Firmenwagenrechner hilft Ihnen dabei, Ihre Vorteile auszurechnen.