Fahrtenbuchfristen

Welche Fahrtenbuchfristen gibt es?

Damit das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch anerkennt, müssen Sie unbedingt die vorgegebenen Fristen berücksichtigen und das Fahrtenbuch richtig führen. Ein Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden. Konkret heißt ein Fahrtenbuch zeitnah führen, dass Fahrten nach spätestens sieben Tagen eingetragen werden müssen. Das Fahrtenbuch wird außerdem immer ein Jahr lang geführt. Es beginnt am 01.01. eines Jahres und muss spätestens am 31.12. abgegeben werden. Bei einem Autowechsel können Sie mit dem Fahrtenbuch auch an einem beliebigen Zeitpunkt starten.

Wenn Sie es einmal nicht schaffen, Ihr Fahrtenbuch innerhalb der Sieben-Tage-Frist zu führen, macht TrackBase aber nicht automatisch eine Privatfahrt aus der Strecke. Alle Änderungen und Bearbeitungen werden mit einem Zeitstempel festgehalten. Können Sie also nachweisen, dass Sie zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes verhindert waren das Fahrtenbuch zeitnah zu führen, wird das Finanzamt auch das anerkennen.



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