Betriebskosten

Was sind Betriebskosten?

Bezogen auf Firmenfahrzeuge sind Betriebskosten solche Kosten, die im Rahmen der betrieblichen Nutzung von Firmenwagen entstehen. Darunter fallen zum Beispiel Benzinkosten für die Fahrt zum Kunden oder die notwendige Autowäsche.

Wird der Wagen zu weniger als 50% privat genutzt, gehört er zum notwendigen Betriebsvermögen. Aus diesem Grund können Sie die Betriebskosten durch die Sammlung der Rechnungen und Quittungen in der Umsatzsteuererklärung geltend machen. Die folgende Liste zeigt, welche Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden können:

  • Autoreparaturen
  • Autowäsche
  • Automobilclub
  • Garagenmiete
  • Kfz-Versicherungen und –Steuern
  • Maut (sofern aus geschäftlichen Gründen)
  • Ölwechsel
  • Parkkosten
  • Sommer- und Winterreifen
  • Tankkosten
  • Unfallkosten (Versicherungsleistungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen)
  • Zinsen für Finanzierungsdarlehen

Handelt es sich um ein geleastes Fahrzeug, kommen folgende Betriebsausgaben hinzu:

  • Full-Service-Leasingraten
  • Gebühren für Zulassung oder Transport
  • Haftpflicht- und Kaskoversicherung
  • Laufende Leasing-Zahlungen
  • KfZ-Steuer
  • Sonderzahlungen zu Beginn des Vertrages

Ausnahmen

Einige Ausgaben zählen nicht zu den Betriebsausgaben. Dazu gehören zum Beispiel das Knöllchen fürs Falschparken oder auch die Mautgebühr im Urlaub.  Außerdem kann nur das abgesetzt werden, was mit einer Quittung oder Rechnung belegt werden kann. Bewahren Sie deshalb alle Unterlagen fürs Finanzamt auf.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.