Arbeitsschutzgesetz

Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird die Pflicht des Arbeitgebers geregelt, Maßnahmen für die Sicherheit und den Arbeitsschutz der Arbeitnehmer zu treffen. Ziel ist es, die höchstmögliche Arbeitssicherheit zu erzielen. Der volle Name lautet: „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gebäudeschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“.

Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beitragen. Dazu zählt auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutzgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.



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