Abschreibung

Was ist eine Abschreibung?

Unter der Abschreibung versteht man ein Instrument des Rechnungswesens zur Erfassung der Wertminderung von Vermögensgegenständen.

Abschreibung Firmenwagen

Haben Sie sich einen Firmenwagen gekauft, können Sie Ihn zum Gegenstand Ihres Anlagenvermögens bestimmen. Somit kann der Anschaffungspreis über sechs Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Zu diesem Anschaffungspreis zählen der eigentliche Kaufpreis sowie jegliche Sonderausstattungen. Bei Gebrauchtwagen gelten Sonderregelungen für die Abschreibung.

Abschreibung neuer Fahrzeuge

Bei der Abschreibung neuer Fahrzeuge gelten grundsätzlich die auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums einsehbaren amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) als Grundlage. Aus der generellen sechsjährigen Nutzungsdauer von Firmenwagen resultiert eine lineare Abschreibung von 16,67% pro Jahr. Diese Abschreibung wird komplett als Betriebsausgabe verbucht, es sei denn das Fahrzeug wird für private Zwecke genutzt.

Abschreibung Gebrauchtfahrzeuge

Für Gebrauchtwagen gelten nicht die AfA-Tabellen, sondern die Restnutzungsdauer des Fahrzeuges. Weil es keine festgeschriebenen Regeln zur Schätzung der restlichen Nutzungsdauer gibt, ist die Abschreibungsdauer vom Alter und Kilometerstand des Wagens zum Kaufzeitpunkt abhängig. Die komplette Abschreibung eines gekauften Gebrauchtwagens lehnt das Finanzamt allerdings ab.

Übrigens: Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abschreibung von Firmenwagen nach dem Nettopreis des Fahrzeuges und den sonstigen Anschaffungskosten. Ist ein Unternehmen jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig, wie es zum Beispiel bei Kleinunternehmern oder Selbstständigen der Fall ist, wird der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs verwendet.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.