1% Regelung

Was ist die 1-%-Regelung?

Die Ein-Prozent-Regelung stellt eine Versteuerungsmethode für Dienstwagen dar. Weil die private Nutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil klassifiziert ist, muss dieser versteuert werden. Bei der 1-%-Regelung werden pauschal 1% des Bruttolistenpreises eines Fahrzeuges pro Monat versteuert.

Die Methode wurde zur Vereinfachung der Steuererklärung eingeführt. Hier müssen Sie pro Monat 1% des Listenpreises, also 12% in einem Kalenderjahr versteuern. Obwohl der Wagen eigentlich ein geldwerter Vorteil ist, kann er, je nachdem wie hoch der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges ausfällt, durch die 1-%-Regelung schnell zum Kostenfaktor werden. Die Höhe des geldwerten Vorteils wird auf Ihr monatliches Bruttogehalt aufgeschlagen und nach dem Regelsteuersatz versteuert.

Die 1-%-Regelung bietet sich besonders für die Fahrer an, die das Auto viel privat nutzen. Wer allerdings zu 90% geschäftlich reist, bezahlt mit der 1-%-Regelung mehr Steuern, als er muss. Für denjenigen bietet sich ein Fahrtenbuch an. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Wird das Fahrtenbuch vom Finanzamt allerdings verworfen, wendet es automatisch die 1-%-Regel an. Setzen Sie auf TrackBase, damit das nicht passiert. Unser Fahrtenbuch ist fälschungssicher und entspricht den Vorgaben der Finanzbuchhaltung.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.