0,25% Regelung

Was ist die 0,25% Regelung?

Wer mit einem Firmenwagen unterwegs ist, muss diesen versteuern. Die Grundlage ist, dass der Dienstwagen einen geldwerten Vorteil darstellt. Es gilt: Je höher die Privatnutzung, desto größer fällt der geldwerte Vorteil aus. Wird der Wagen wenig privat genutzt, lohnt sich ein Fahrtenbuch, um nur das zu versteuern was nötig ist. Wird der Wagen häufig privat gefahren, bietet sich eine Pauschalregelung an. So lautete die Faustregel bis vor einiger Zeit.

Seit Januar 2020 lassen sich aber reine Elektro- Firmenfahrzeuge besonders günstig versteuern. Fahrer von E-Autos müssen nur für 0,25% des Bruttolistenpreises an Steuern zahlen. Die Voraussetzung ist, dass der Wagen rein elektrisch angetrieben wird und in der Neuanschaffung nicht mehr als 60.000€ kostet. In diesen Preis inbegriffen sind auch jegliche Sonderausstattungen und die Umsatzsteuer.

Auch der Steuersatz für den Arbeitsweg fällt deutlich geringer aus, als bei der bekannten 1% Regelung. Anstatt 0,3% pro Kilometer zu versteuern, müssen nur 0,075% Steuern abgegeben werden.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.