27 Aug 0,25% Regelung
Was ist die 0,25% Regelung?
Wer mit einem FirmenwagenWas ist ein Firmenwagen? Als Firmenwagen werden in der Regel solche Fahrzeuge verstanden, die der Nutzer vorwiegend, zumindest aber zu 50% betrieblich nutzt. Egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Angestellter: Das More unterwegs ist, muss diesen versteuern. Die Grundlage ist, dass der Dienstwagen einen geldwerten Vorteil darstellt. Es gilt: Je höher die Privatnutzung, desto größer fällt der geldwerte Vorteil aus. Wird der Wagen wenig privat genutzt, lohnt sich ein Fahrtenbuch, um nur das zu versteuern was nötig ist. Wird der Wagen häufig privat gefahren, bietet sich eine Pauschalregelung an. So lautete die Faustregel bis vor einiger Zeit.
Seit Januar 2020 lassen sich aber reine Elektro- Firmenfahrzeuge besonders günstig versteuern. Fahrer von E-Autos müssen nur für 0,25% des Bruttolistenpreises an Steuern zahlen. Die Voraussetzung ist, dass der Wagen rein elektrisch angetrieben wird und in der Neuanschaffung nicht mehr als 60.000€ kostet. In diesen Preis inbegriffen sind auch jegliche Sonderausstattungen und die Umsatzsteuer.
Auch der Steuersatz für den ArbeitswegWas ist ein Arbeitsweg? Einfach ausgedrückt, stellt der Arbeitsweg die Wegstrecke zwischen der Wohnung und der ersten angefahrenen Tätigkeitsstätte dar. Diese ist in der Regel eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, More fällt deutlich geringer aus, als bei der bekannten 1% RegelungWas ist die 1-%-Regelung? Die Ein-Prozent-Regelung stellt eine Versteuerungsmethode für Dienstwagen dar. Weil die private Nutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil klassifiziert ist, muss dieser versteuert werden. Bei der 1-%-Regelung More. Anstatt 0,3% pro Kilometer zu versteuern, müssen nur 0,075% Steuern abgegeben werden.