I. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma TrackBase GmbH und ihren Kunden, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der vertraglichen Bestätigung aktuellen Fassung. Unsere AGB gelten ausschließlich.

§ 2 Änderung der AGB

  1. Die TrackBase GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
  2. Für den Fall, dass ein Dauerschuldverhältnis besteht, gelten die nachfolgenden Regelungen:
    Die TrackBase GmbH wird dem Kunden die geänderten AGB per E-Mail mitteilen. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Änderungen widersprechen. Die Änderungen der AGB gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsinformation schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Die TrackBase GmbH wird in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Monatsfrist hinweisen. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, gelten die Änderungen der AGB als abgelehnt und das Dauerschuldverhältnis wird mit seinem ursprünglichen Inhalt unter Zugrundelegung der ursprünglichen AGB fortgesetzt. Das Recht, das Dauerschuldverhältnis gemäß den vereinbarten Kündigungsfristen oder diesen AGB zu kündigen, bleibt davon unberührt.
  3. Die TrackBase GmbH behält sich darüber hinaus vor, die AGB zu ändern, wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, die Änderungen haben wesentliche Auswirkungen auf den Kunden. Weiterhin können die AGB geändert werden, wenn zusätzliche oder neue Dienstleistungen oder Dienste einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass das bisherige Nutzungsverhältnis nachteilig für den Kunden verändert wird. Die Mitteilungspflicht der TrackBase GmbH gilt gemäß I. § 2 Absatz 2 AGB.

II. Liefervertrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 1 Bestellung

  1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die TrackBase GmbH ist berechtigt, dass in der Bestellung enthaltene Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  2. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden, auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB, per E-Mail zugesandt. Die TrackBase GmbH wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

§ 2 Lieferfrist

Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

  1. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
  2. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der TrackBase GmbH liegen, zurückzuführen so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die TrackBase GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

§ 3 Vergütung

  1. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Sitz der Gesellschaft, und zwar zuzüglich einer Versandkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonti werden nicht gewährt; es sei denn sie wurden ausdrücklich eingeräumt. Die Zahlung unter Berücksichtigung von nicht vereinbarten Skonti gilt nur als Teilzahlung. Entgelte gelten als bezahlt, wenn die TrackBase GmbH über den vollständigen Betrag uneingeschränkt verfügen kann.
  2. Einwendungen gegen die von der TrackBase GmbH gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei der TrackBase GmbH in schriftlicher Form erhoben werden.
  3. Der Rechnungsbetrag ist vor der Lieferung fällig. Die Lieferung erfolgt erst nach dem Zahlungseingang. Lieferfristen werden durch die Nichtzahlung trotz Rechnungslegung unterbrochen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  5. Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die uns erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Kunde nicht rechtzeitig bezahlen wird, berechtigt uns, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Liefervertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Lieferung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen. Sollten Einziehungen rückgebucht oder Rechnungen nicht bezahlt werden, ist die TrackBase GmbH berechtigt, ihre Leistungen sofort ohne Mahnung einzustellen, sofern es sich bei dem Schuldner nicht um einen Verbraucher i. S. des § 13 BGB handelt.
  6. Der Kunde willigt ein, dass die TrackBase GmbH von der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte über ihn einholt. Unabhängig davon kann die TrackBase GmbH Daten, über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung der SCHUFA melden (z. B. Kündigung wegen offener Forderung, Beantragung Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
    Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wird. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
  7. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunft- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 102566, 44725 Bochum.

§ 4 Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin (auch bei Teillieferungen und erteilten Abschlagsrechnungen) mehr als sechs Monate liegen.

§ 5 Verpackung und Versand

  1. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungs-spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
  2. Bei Transportschäden hat der Kunde ohne schuldhaftes Verzögern den Spediteur/Frachtführer zu informieren und uns zu benachrichtigen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  4. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Kunden.

§ 6 Technikerleistungen

  1. Der Kunde kann eine Installation der bestellten Hardware durch die TrackBase GmbH beauftragen. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preisliste. Der Kunde erhält per E-Mail eine Bestellung, in der alle beauftragten Positionen zur Bestätigung zusammengefasst sind. Nach der Bestätigung wird mit dem Kunden ein verbindlicher Technikertermin vereinbart.
  2. Der Technikertermin wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Erst durch die schriftliche Bestätigung, die ebenfalls per E-Mail erfolgen kann, wird der Termin verbindlich. Sollte der Kunde oder ein Beauftragter zum vereinbarten und bestätigtem Termin nicht vor Ort sein, um dem Techniker die Fahrzeuge oder die Fahrzeugschlüssel zur Verfügung zu stellen oder sollte der Techniker anderweitig daran gehindert werden, die vereinbarten Arbeiten durchzuführen, wird der Termin als storniert angesehen. Die TrackBase GmbH wird die Anreisekosten und den zeitlichen Aufwand in Rechnung stellten. Es obliegt dem Kunden, einen neuen Termin zu vereinbaren. Terminverschiebungen sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form gültig.
  3. Die von der TrackBase GmbH auftragsgemäß gelieferte und installierte Hardware wird der Kunde unverzüglich testen. Der Kunde ist bei Montageende und vertragsgemäßer Funktion der Systeme zur Abnahme verpflichtet. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der TrackBase GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach der Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraumes weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der TrackBase GmbH ein, gilt die Leistung als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

§ 7 Gewährleistung

  1. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen oder durch die Übertragung von Softwarefehlern anderer Programme oder die Infizierung von Viren, Trojanern oder anderen Störungen, wie der Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen, netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten, auf die die TrackBase GmbH keinen Einfluss hat, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
  2. Die Entnahme der SIM-Karte aus dem Endgerät oder die Verwendung für andere Zwecke ist dem Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit untersagt. Zum Schutz der Karte befindet sich auf dem Gerät ein Siegel. Sollte dieses entfernt oder zerstört bzw. die SIM-Karte entfernt sein, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Stellt der Kunde selber den Verlust der Karte oder des Siegels fest, ist er gehalten, dieses unverzüglich der TrackBase GmbH schriftlich anzuzeigen. Alle entstandenen Schäden, die durch die unerlaubte Nutzung verursacht werden sowie der Aufwand zur Behebung des Mangels sind vom Kunden zu tragen.
  3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel sofort, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Andere gerügte Sachmängel sind uns zunächst unverzüglich nach dem Auftreten anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen, auf eigene Kosten des Kunden und unfrei, unverzüglich an uns zurückzusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Ansprüche.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Für Mängel der Ware leistet die TrackBase GmbH zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, sofern nicht eine längere Frist vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn uns der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde. (II. § 6 Absatz 3 AGB).
  6. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, wenn die TrackBase GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  7. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers (des Produktes oder aber einzelner Bestandteile davon) stellen daneben keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Betriebsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage- bzw. Betriebsanleitung verpflichtet.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die TrackBase GmbH nicht. Insbesondere sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Die TrackBase GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangene Gewinn- oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt insbesondere bei Diebstahlsfällen, obwohl ein GPS-Ortungsgerät vorhanden ist. Die Ortungsmöglichkeit kann durch Störsender (sog. Jammer) unterbunden werden. GPS-Ortungsgeräte bieten deshalb nur einen gewissen Diebstahlschutz. Dies gilt aber auch für den Fall, dass das Gerät ausgefallen sein sollte, der Datenverkehr unterbrochen oder die Daten nicht verarbeitet wurden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der TrackBase GmbH Arglist vorwerfbar ist.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die TrackBase GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

§ 10 Nutzungsbedingungen

  1. Die Ware ist so zu nutzen, wie jeder verständige Nutzer damit umgehen würde.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Er ist jedoch berechtigt, Dritten die Nutzung zu gestatten, wobei er Vertragspartner bleibt.
  3. Bei der Verwendung des Online-Portals gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Herstellers, Hosting-Betreibers und Rechenzentrums. Mit der Nutzung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an. Die TrackBase GmbH kann für Fehler, Defekte oder Probleme, die durch das Data-Hosting entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

§ 11 Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der TrackBase GmbH. Soweit Leistungen von Dritten erbracht werden, wie das Data-Hosting und die Datenübertragung gelten außerdem die AGB dieser Leistungsanbieter.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Die TrackBase GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

III. Servicevereinbarung

Mit der ausgelieferten Hardware stellt die TrackBase GmbH dem Kunden entsprechend des abgeschlossenen Vertrages und im Rahmen der beauftragten GPS-gestützten Ortung entgeltlich diverse Servicedienstleistungen zur Verfügung, wie den Datentransfer über ein Mobilfunknetz, das Data-Hosting, Darstellungen und Dokumentationen in einem Online-Portal mit elektronischen Karten, Updates, Beratung und Support sowie aufgrund einer Sondervereinbarung den Austausch der Hardware (optional). Einige Leistungen werden von Drittanbietern, wie z.B. Mobilfunkanbieter, erbracht. Die Wahl des Drittanbieters obliegt allein der TrackBase GmbH.

§ 1 Umfang der Servicedienstleistung

  1. Die TrackBase GmbH erbringt alle Lieferungen und Serviceleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit Drittanbieter Teilleistungen erbringen, gelten deren AGB, auf die hier Bezug genommen wird, wie Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.
  2. Die folgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Dienstleistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die TrackBase GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
  3. Der Umfang der Dienstleistung und deren Vergütung werden in dem jeweiligen Dienstleistungsangebot festgelegt. Hierzu gehört ebenfalls die Bereitstellung der weiteren gewählten Zusatzoptionen (z. B. der Anschluss von Nebenaggregaten, das Roaming, die Nutzung der App, etc.). Die Dienstleistung setzt den ordnungsgemäßen Anschluss der Hardware voraus.
  4. Wenn die Hardware (GPS-Gerät sowie etwaige Peripheriegeräte) nicht von uns installiert wird, wird die Serviceleistung zwei Tage nach dem Versand der Ware zur Verfügung gestellt. Die Installation der Hardware erfordert eine sofortige Verbindung mit dem Server. Die Berechnung der Servicepauschale erfolgt unabhängig von der Installation, spätestens eine Woche nach Versanddatum, da wir keinen Einfluss auf diese haben und nicht wissen, wann die Installation der Hardware stattfindet.
  5. Die Servicedienstleistung erfolgt grundsätzlich national. Sollten die Ortungsdienste und der damit verbundene Datenverkehr international gewünscht werden, bedarf es einer gesonderten Bestellung des Kunden, die mit der Zahlung einer gesonderten Servicepauschale verbunden ist. Sollten sich die Fahrzeuge ohne eine solche Vereinbarung international bewegen, besteht kein Anspruch auf Serviceleistungen und den damit verbundenen Datentransfer.

§ 2 Zustandekommen des Servicevertrages

  1. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Dienstleistung beziehen zu wollen. Die TrackBase GmbH ist berechtigt, dass in der Bestellung enthaltene Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Der Vertrag kommt durch die erste Erfüllungshandlung auf den Antrag des Kunden zum Vertragsabschluss zustande, in der Regel durch den Versand der Hardware. Bei einer Online-Bestellung kann die Annahme sofort erfolgen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Zurverfügungstellung des Service an den Kunden erklärt werden.
  2. Sofern der Kunde die Servicedienstleistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Die TrackBase GmbH wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Gleiches gilt für die Servicedienstleistung des internationalen Datenverkehrs gemäß III. § 1 Absatz 5 AGB.
  3. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht von dem Kunden innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass alle Daten, die der Kunde übermittelt, vollständig und richtig sind. Sofern sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, Gesellschaftsform, Inhaberschaft, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankdaten, ist der Kunde verpflichtet, dies der TrackBase GmbH unverzüglich durch Änderung der Angaben im Kundenkonto oder E-Mail mitzuteilen.
  2. Die TrackBase GmbH ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen, an die von dem Kunden genannte E-Mail-Adresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. Die TrackBase GmbH ist berechtigt, Kunden, die unrichtige oder fehlerhafte Adressdaten übermitteln, mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung von der Nutzung auszuschließen. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander nicht zustellbar ist.
  3. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern. Besteht die Vermutung eines Verlustes des Passwortes oder das ein unberechtigter Dritter Kenntnis hiervon erlangt haben könnte, muss der Kunde das Passwort unverzüglich ändern. Besteht die Vermutung, dass ein unberechtigter Dritter das Kundenkonto benutzt, ist der Kunde verpflichtet, die TrackBase GmbH unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Die TrackBase GmbH wird den Zugang des Kunden zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren und neue Zugangsdaten generieren.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu zahlen, die durch einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte veranlasst wird, soweit er dies zu vertreten hat.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme nicht beeinträchtigt wird.
  6. Die TrackBase GmbH ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die vorgenannten Verpflichtungen durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Erfolgt keine ausdrückliche Einigung über die Höhe der Vergütung, so sind die in unserer allgemein gültigen Preisliste angegebenen Vergütungssätze für Dienstleistungen als vereinbart anzusehen. Soweit in dem Dienstleistungsangebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Projekt- und/oder Erfolgsverantwortung. Diese trägt der Kunde. Die TrackBase GmbH verpflichtet sich jedoch, die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung zu erbringen.
  2. Der Kunde ermächtigt die TrackBase GmbH, die für die Servicedienstleistung vereinbarte und zu zahlende Servicepauschale im Lastschriftverfahren abzubuchen; es sei denn, es wurde ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen. Die Abbuchungen und Zahlungen erfolgen im Voraus, je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
    Bestehen Forderungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitstermine beglichen wurden, so wird der gesamte Saldo zur sofortigen Zahlung fällig. Eine weitere Belieferung erfolgt dann nur gegen Vorauszahlung.
  3. Es wird zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im gesicherten Kundenservicebereich zur Verfügung gestellt. Der Rechnungsversand per E-Mail erfolgt kostenfrei. Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann hierfür ein Entgelt in Höhe von 2,50 EUR in Rechnung gestellt werden. Einwendungen gegen die von der TrackBase GmbH gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei der TrackBase GmbH in schriftlicher Form erhoben werden.
  4. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die uns erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Kunde nicht rechtzeitig bezahlen wird, berechtigt uns, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Liefer- und Servicevertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Lieferung oder Bereitstellung der Sicherheit die Servicedienstleistungen und die Arbeiten am Liefergegenstand sowie die Servicedienstleistung einzustellen.
  5. Sollten Einziehungen rückgebucht oder Rechnungen nicht bezahlt werden, sind wir berechtigt, unsere Leistungen sofort ohne Mahnung einzustellen, sofern es sich nicht um einen Verbraucher i. S. des § 13 BGB handelt, insbesondere den Datentransfer zu unterbinden, das Service-Portal zu schließen und die SIM-Karten zu deaktivieren. Die SIM-Karte kann durch uns nach einer Karenzzeit von höchstens 30 Tagen gesperrt werden. Sollte also innerhalb dieser Nachfrist von 30 Tagen kein Zahlungsausgleich erfolgt sein, wird mit dem Sperren der SIM-Karte auch der Datentransfer unterbrochen. Dem Kunden stehen dann auch nach dem Zahlungsausgleich für den entsprechenden Zeitraum keine Daten, Aufzeichnungen und Auswertungen zur Verfügung.
    Außerdem kann gem. § 288 Abs. 5 BGB die Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,00 geltend gemacht werden.
  6. Sollte der Kunde nach dem Ausgleich der Forderung eine erneute Aktivierung wünschen, wird für die Freischaltung des Online-Portals eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 25,00 erhoben.
  7. Sollte auch die SIM-Karte deaktiviert worden sein, werden für die Aktivierung der SIM-Karte beim Mobilfunkbetreiber weitere EUR 20,00 fällig. Sollte die Aktivierung nicht mehr möglich sein, kann die SIM-Karte erneuert werden. Der Kunde hat dafür auf seine Kosten das GPS-Gerät einzusenden. Es wird die Aufwandspauschale in Höhe von EUR 24,50 zzgl. der Versandkosten für die Rücksendung berechnet.

§ 5 Preisänderungen

Die Preise können zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungs-frist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt.

§ 6 Haftung

  1. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernimmt die TrackBase GmbH keine Haftung.
  2. Die TrackBase GmbH haftet auch nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes sowie die Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Soweit Drittanbieter Teilleistungen erbringen, gelten deren AGB, auf die hier Bezug genommen wird, wie Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.
  3. Gegenüber Unternehmern haftet die TrackBase GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
  4. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die TrackBase GmbH gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Servicepauschale.

§ 7 Online-Portal

  1. Das Online-Portal wird mit einer technischen Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel bereitgestellt. Wartungs-, Installations-, Umbauzeiten, unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, sind von der Verfügbarkeit ausgeschlossen.
  2. Die TrackBase GmbH führt in unregelmäßigen Abständen eine automatische Aktualisierung der Firmware der von uns zur Verfügung gestellten Hardware durch. Die Updates dienen u. a. dazu, die Service-Qualität, sowie die optimale Funktionalität sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich mit der Durchführung dieser Updates einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktionalität der Hardware während der Dauer des Firmware-Updates kurzfristig eingeschränkt sein kann.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unsere vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einstellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Online-Betrieb erforderlich ist. Dauert eine solche Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zu einer entsprechenden Minderung der monatlichen Servicepauschale berechtigt.
  4. Bei Störungen im Bereich der Hardware, die einen Ausfall zur Folge haben, bemühen wir uns, diese Beeinträchtigung schnellstmöglich zu beheben. Sollte ein Austausch der Hardware erforderlich sein, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bei Mobilfunk-Störungen, Qualitätsproblemen bei der Datenübertragung oder eingeschränktem GPS-Empfang sollte zunächst die Beseitigung dieser Einflüsse abgewartet werden. Bei einer fehlerhaften Verkabelung seitens des Kunden sollte zunächst der Anschluss überprüft werden.
  5. Die Daten aus der Datenkommunikation werden für 6 Monate auf dem Server der TrackBase GmbH gespeichert. Eine längere Speicherzeit kann vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich, die selbständige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Sofern der Kunde eine frühere Löschung der Daten durchführen möchte, wird er dies der TrackBase GmbH rechtzeitig schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

§ 8 Kündigung

  1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
  2. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann nur schriftlich per Brief, Fax oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.
  3. Die TrackBase GmbH ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug befindet.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der TrackBase GmbH.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für die TrackBase GmbH örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die TrackBase GmbH ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 10 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Stand: 22. März 2016

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.