0,5% Regelung

Was ist die 0,5% Regelung?

Wer mit einem Firmenwagen unterwegs ist, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Es gilt: Je höher die Privatnutzung, desto größer fällt der geldwerte Vorteil aus. Wer also viel privat mit dem Wagen unterwegs ist, setzt am besten auf eine Pauschalregelung. Ursprünglich stand dafür nur die 1% Regelung zur Verfügung.

Seit Januar 2019 werden Umweltschoner belohnt, indem sie ihre Hybrid-Firmenfahrzeuge nach der 0,5 % Regelung versteuern können.  Anstatt 1% des Bruttolistenpreises zu versteuern, wird bei Hybridautos nur noch die Hälfte fällig. Für ausnahmslos alle Fahrzeuge gilt das aber nicht. Um die 0,5% Regelung anzuwenden, muss der Firmenwagen einige Kriterien erfüllen.

Die 0,5% Regel greift, wenn der Hybrid 2019 das erste Mal als Firmenwagen eingesetzt wurde. Außerdem muss der Wagen mindestens 40 Kilometer rein elektrisch schaffen oder darf höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Kann der Hybrid weder das eine noch das andere, wird die 1% Regelung genutzt.

Ab 2022 werden die Kriterien für Plug-In-Hybride verschärft. Dann müssen sie mindestens 60 Kilometer, ab 2025 sogar 80 Kilometer rein elektrisch fahren.

Übrigens: Auch der Steuersatz für den Arbeitsweg wird halbiert. Anstatt 0,03% müssen nur 0,015% pro Kilometer versteuert werden.



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