25 Jun Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
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BFH* Steuerurteil VI R 35/12 vom 20.03.2014
„Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig.“
* Bundesfinanzhof