Vorsteuerabzug

Was ist ein Vorsteuerabzug?

Bei der Vorsteuer handelt es sich um eine Steuer, die das Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen mit der Rechnung bezahlt. Unternehmen mit einer Vorsteuerabzugsberechtigung erhalten den Betrag der gezahlten Vorsteuer nach der Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurück. Schließlich wird nur der Endverbraucher mit einer Umsatzsteuer belastet.

Leistungen und Wirtschaftsgüter im Unternehmensbereich lassen sich von einem anderen Unternehmen frei von der Umsatzsteuer erwerben. Damit dieser Vorsteuerabzug allerdings erfolgen kann, muss eine Rechnung allen Anforderungen des §§ 14 ff. UstG genügen. Nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind
  • Rechnungen mit mangelnden Angaben
  • Privateinkäufe

Sind Sie Vorsteuerabzugsfähig, können Sie Ihren Vorsteuerabzug berechnen. Sie kaufen beispielsweise Schreibtische für Ihr Unternehmen und erhalten eine Rechnung: Tische 1.000€, Umsatzsteuer 190 €. In der Umsatzsteuervoranmeldung können Sie dann den Vorsteuerabzug beantragen und bekommen 190 € erstattet.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.