Reisekostenabrechnung

Was ist eine Reisekostenabrechnung?

Wer viel geschäftlich unterwegs ist, kann sich mit einer Reisekostenabrechnung viel Geld zurückholen. Oft müssen Geschäftsreisende in Vorkasse treten, können die Kosten im Nachgang aber von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen. Damit Sie das gesamte Geld zurückbekommen, müssen Sie aber einige Anforderungen beachten.

Sie können sich die Kosten für die Fahrt mit dem Pkw, Bus oder Bahn sowie Flug in voller Höhe erstatten lassen. Fahren Sie mit dem privaten Auto, bekommen Sie eine Kilometerpauschale oder können den individuellen Kilometersatz nutzen. Über beide Wege lassen sich die Reisekosten von der Steuer absetzen.

Außerdem lassen sich Kosten für Verpflegung, Übernachtung und Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Fährkosten etc. steuerfrei vom Arbeitgeber zurückholen. Reisekostenabrechnung Vorlagen fürs Finanzamt lassen sich übrigens ganz einfach im Internet finden und herunterladen.

Was Sie immer bedenken müssen? Rechnungen und Quittungen aufbewahren! Ohne einen Nachweis kann Ihnen Ihr Vorgesetzter die Kosten nicht erstatten. Es handelt sich hierbei schließlich um Firmenkosten. Für sämtliche Ausgaben und Einnahmen und somit auch Reisekostenabrechnungen besteht die Nachweispflicht fürs Finanzamt.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.