Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Was versteht man unter einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer?

Unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird der Zeitraum verstanden, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung nach genutzt werden kann. Werden Wirtschaftsgüter in gebrauchtem Zustand angeschafft, so spricht man auch von der Rest Nutzungsdauer.

Ein Problem tritt auf, da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Pkw betriebsindividuell betrachtet werden muss. Einen Anhaltspunkt bieten Ihnen die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabellen. Diese allgemeinen Abschreibungstabellen gelten für allgemein verwendbare Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 hergestellt oder angeschafft worden sind.

In der Kostenrechnung bestimmt die wirtschaftliche Nutzungsdauer den Abschreibungszeitraum. Dabei sind Immobilien und Gebrauchtwagen besondere Wirtschaftsgüter, deren Abschreibung stets individuell betrachtet werden muss.



* Diese Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., zzgl. Versand, sofern ein Fremdeinbau erfolgt.

** Das Angebot gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.