Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall?

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert einen Unfall als „ein von außen auf den Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.“ Von einem Arbeitsunfall spricht man dann, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Unfall erleidet. Darunter zählen z.B. Unfälle, bei denen sich der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit verletzt. Auch der Wegeunfall, also ein Unfall auf dem direkten Arbeits- oder Nachhauseweg wird unter einen Arbeitsunfall gefasst. Grundsätzlich unerheblich ist hier, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war

Innere Krankheitsvorgänge zählen generell nicht zu Betriebsunfällen. Unter diese Kategorie fallen zum Beispiel Herzinfarkte oder Kreislaufversagen. Typische äußere Einwirkungen auf den Arbeitnehmer und damit Arbeitsunfälle, sind Verletzungen durch Maschinen, herabstürzende Bauteile oder Stromschläge. Genauso wie Folgen aus Dauerstress oder psychische Belastungen.

Grundsätzlich ist ein Arbeitsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Um keine Probleme zu bekommen, wenn es um Krankengeld und etwaige rechtliche Situationen geht, muss ein Arbeitsunfall dem Versicherungsträger innerhalb von drei Tagen gemeldet werden, wenn er nicht bereits durch den Durchgangsarzt darüber in Kenntnis gesetzt wurde.



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